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Informationspflichten

„Ohne Arbeit kein Genuss,

keine Arbeit ohne Genuss."

(Bebel)


Arbeitsrecht unterliegt wie kein zweites Rechtsgebiet einem steten Wandel. Aufgrund der zahlreichen Schnittstellen insbesondere mit dem Sozialrecht, der fehlenden gesetzlichen Kodifizierung und vor allem wegen des nahezu unüberschaubaren Richterrechts ist Spezialwissen und taktisches Geschick notwendig. Kleinste Fehler können – sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer – zu erheblichen finanziellen Schäden führen. Im Rahmen meiner mehrjährigen Tätigkeit in renommierten Berliner Kanzleien als Fachanwalt für Arbeitsrecht gehören zum arbeitsrechtlichen Repertoire schwerpunktmäßig:


Individualarbeitsrecht
Arbeitsvertrag
Kündigungsschutz
Aufhebungsvertrag/Abwicklungsvertrag
Abfindung/Nachteilsausgleich
Abmahnung
Versetzung
Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst
Arbeitnehmerüberlassung
Dienstwagen
Betriebliche Altersversorgung
Mobbing

Kollektives Arbeitsrecht
Betriebsverfassungsrecht
Personalvertretungsrecht
Betriebsvereinbarungen
Interessenausgleich und Sozialplan
Einigungsstelle
Tarifverträge
Tarifausstieg
Umstrukturierung
Betriebsübergang/Betriebsänderung
Auslandsverlagerung



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