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„Dürfen darf man alles - man muss es nur können."

(Tucholsky)

 


Arbeitsrecht für leitende Angestellte und Organmitglieder ist ein bekanntermaßen besonders sensibler Bereich. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind selten und auch nicht erwünscht. Der Berater muss die Spielregeln beherrschen, die geprägt sind durch das Zusammenspiel rechtlicher Gesichtspunkte und vor allem taktischer Aspekte. Gefragt sind nicht nur vertiefte Kenntnisse im Arbeitsrecht, sondern auch im Gesellschaftsrecht sowie Steuer- und Sozialrecht. Ein falscher Schritt und es heißt:

alea iacta est - Die Würfel sind gefallen!

Ich betreue seit Jahren leitende Angestellte und Organmitglieder im gesamten Bundesgebiet - in house und am Wochenende, wenn Sie es wünschen.

 


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