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Informationspflichten

„Biographien sind nur die Kleider und Knöpfe des Menschen

– die Biographie des Menschen lässt sich nicht schreiben."

(Twain)




Dr. jur. Olaf Meier

Dr. jur. Olaf Meier

Geboren 1971 in Herzberg

Nach dem Studium und Referendariat

in Leipzig, Dresden und Berlin

von 1999 bis 2004 Rechtsanwalt in Berlin

bei den Arbeitsrechtskanzleien Abeln & Steinkühler sowie Abeln, Glock &

Partner und anschließende Gründung einer eigenen Kanzlei.


Promotion bei Prof. Dr. Kohte zu dem Thema:


„Arbeitsrechtliche Informationspflichten bei einem Betriebsübergang gegenüber den einzelnen Arbeitnehmern unter europarechtlichen Gesichtspunkten“


Seit 2002 Fachanwalt für Arbeitsrecht.


Mitgliedschaften:

Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V.

ARGE Arbeitsrecht des DAV

 

Postulationsfähig bei allen Deutschen

Landgerichten und Oberlandesgerichten





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